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Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil vom 13.12.2012 das Land Mazedonien einstimmig verurteilt an den deutschen Staatsangehörigen, Herrn Khaled El-Masri, eine Entschädigung in Höhe von 60.000 € wegen rechtswidriger Eingriffe in dessen Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu zahlen. Das Gericht sah als erwiesen an, dass Herr El-Masri einer geheimen Überstellung (extraordinary rendition) unterzogen wurde. Nachdem er von der mazedonischen Polizei festgenommen worden war, wurde er in einem Hotel in Skopje 23 Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, auf Englisch verhört und misshandelt, anschließend wurde er an ein Überstellungsteam (rendition team) der CIA überstellt, das ihn in ein Geheimgefängnis in Afghanistan brachte, wo er über vier Monate lang weiter misshandelt wurde.

Herrn El-Masri wurde nach dem Urteil vorsätzlich emotionales und psychologisches Leid zugefügt, um Informationen über seine angeblichen Verbindungen zu terroristischen Organisationen zu erhalten. Die Mitglieder des Überstellungsteams der CIA haben Herrn El-Masri nach den Feststellungen des Urteils u. a. verprügelt, vergewaltigt und gefesselt (sogenannte „capture-shock“-Behandlung). Durch die Überstellung des Herrn El-Masri an die Behörden der USA wurde Herr El-Masri der konkreten Gefahr weiterer konventionswidriger Behandlung ausgesetzt.

Das Gericht sah darin Verstöße gegen das Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit, gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie gegen das Recht auf wirksame Beschwerde.

Fundstellen: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 13.12.2012, El-Masri gegen die „Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien“, Beschwerdenummer 39630/09 (englisch, 4,5 MB), Pressemitteilung Nr. 453 (deutsch, pdf-Datei), Video der öffentlichen Verhandlung der Großen Kammer vom 16.05.2012

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