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Koalitionsvertrag (Teil II): Soziale Sicherung

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CDU und SPD, dem noch die Mitglieder der SPD mehrheitlich zustimmen müssen, sieht für den Bereich der sozialen Sicherung eine massive Unterstützung für Langzeitarbeitslose vor. Man darf gespannt sein, wie das konkret geschehen soll. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu u. a. „die Mittelverteilung [soll] stärker auf Wirkungsorientierung ausgerichtet werden. Dabei ist auch der bisherige Problemdruckindikator als Verteilungsmaßstab auf den Prüfstand zu stellen.“ Hoffentlich wissen wenigstens die Handlungsdelegationen der Parteien, was sie mit dieser Passage vereinbart haben. Jugendliche und junge Arbeitslose sollen durch die Einrichtung von Jugendberufsagenturen besser gefördert werden. Die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I soll für überwiegend kurzfristig Beschäftigte von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) soll vereinfacht und effektiver ausgestaltet werden. Konkrete Maßnahmen nennt der Koalitionsvertrag allerdings auch insoweit nicht. Langzeitarbeitslose, deren Partner ein so hohes Einkommen hat, dass deswegen der Anspruch für den arbeitslosen Partner auf Hartz IV ausgeschlossen wird, sollen aber wohl immerhin einen Anspruch auf Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen erhalten. Morgen erfahren Sie an dieser Stelle mehr zu den Vorhaben der großen Koalition zum Thema Arbeitsrecht.

Fundstelle: Koalitionsvertrag zwischen den Parteien CDU/CSU und SPD

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