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Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CDU und SPD, dem noch die Mitglieder der SPD mehrheitlich zustimmen müssen, sieht für den Bereich der sozialen Sicherung eine massive Unterstützung für Langzeitarbeitslose vor. Man darf gespannt sein, wie das konkret geschehen soll. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu u. a. „die Mittelverteilung [soll] stärker auf Wirkungsorientierung ausgerichtet werden. Dabei ist auch der bisherige Problemdruckindikator als Verteilungsmaßstab auf den Prüfstand zu stellen.“ Hoffentlich wissen wenigstens die Handlungsdelegationen der Parteien, was sie mit dieser Passage vereinbart haben. Jugendliche und junge Arbeitslose sollen durch die Einrichtung von Jugendberufsagenturen besser gefördert werden. Die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I soll für überwiegend kurzfristig Beschäftigte von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) soll vereinfacht und effektiver ausgestaltet werden. Konkrete Maßnahmen nennt der Koalitionsvertrag allerdings auch insoweit nicht. Langzeitarbeitslose, deren Partner ein so hohes Einkommen hat, dass deswegen der Anspruch für den arbeitslosen Partner auf Hartz IV ausgeschlossen wird, sollen aber wohl immerhin einen Anspruch auf Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen erhalten. Morgen erfahren Sie an dieser Stelle mehr zu den Vorhaben der großen Koalition zum Thema Arbeitsrecht.

Fundstelle: Koalitionsvertrag zwischen den Parteien CDU/CSU und SPD

Die Parteien CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die Gremien der CDU und CSU haben dem Vertrag bereits zugestimmt, das Ergebnis der Mitgliederbefragung der SPD wird in wenigen Tagen vorliegen, es ist also an der Zeit sich den Vertrag einmal genauer anzuschauen. Einige Teile der Übereinkunft werde ich hier in einigen Blog-Beiträgen vorstellen.

Für Opfer von Unrecht in der DDR gibt es eine positive Nachricht, die Parteien haben sich auf eine Steigerung der Opferrente geeinigt. Wie hoch diese ausfallen soll, lässt sich dem Vertrag jedoch nicht entnehmen. Opfer von DDR-Unrecht haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen (vgl. hierzu Rehabilitierung). Dringend benötigte Beweiserleichterung für die Wiedergutmachungssuchenden sieht der Koalitionsvertrag leider nicht vor. Auch gibt es keine Regelung zur Archivierung und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der DDR-Strafakten bzw. der Unterlagen aus den Kinderheimen der DDR. Eine derartige Vereinbarung findet sich nur hinsichtlich der Frauenbewegung in der DDR und der Erhaltung des Archivs der DDR-Opposition. Zudem stellen die Parteien kurioser Weise in dem Koalitionsvertrag fest, dass es enorme Wissensdefizite bei Jugendlichen über die beiden deutschen Diktaturen im 20. Jahrhundert gebe. Für Opfer der DDR-Justiz, die haftbedingte Gesundheitsschäden erlitten haben, soll zudem die die medizinische Begutachtung verbessert werden. Etwas konkretere Vorgaben hätte man sich im Hinblick auf die Aufarbeitung und Rehabilitierung von DDR-Unrecht im Koalitionsvertrag dann doch gewünscht.

Fundstelle: Koalitionsvertrag zwischen den Parteien CDU/CSU und SPD

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