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Bezirksamt Neukölln muss mitteilen, ob Bedienstete an „Neukölln ist überall“ mitgewirkt haben

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 14.01.2013, Az. VG 27 L 264.12, einem Journalisten Recht gegeben, der vom Bezirksamt Neukölln u. a. darüber Auskunft verlangt hatte, wie viele Mitarbeiter außer dem Bezirksbürgermeister, Heinz Buschkowsky, für die Erstellung von dessen Buch „Neukölln ist überall“ beschäftigt waren. Die Auskunft hatten sowohl der Bürgermeister als auch das Bezirksamt verweigert. Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14.01.2013 geht hervor, dass aufgrund einiger dem Gericht vorliegender E-Mails der Eindruck entstanden sei, dass einer oder mehrere Mitarbeiter des Bezirksamtes tatsächlich nebenberuflich an dem Buch mitgewirkt haben könnten. Nach dem Berliner Pressegesetz sind Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse zur Erfüllung ihrer Öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen.

Fundstelle: Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14.01.2013, Az. VG 27 L 264.12, Pressemitteilung Nr. 1/2013

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