Um diese Webseite optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir sogenannte Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu

Bundesgerichtshof hebt Freispruch des ehemaligen Managers des THW Kiel teilweise auf

Der Freispruch für den ehemaligen Managers des Handballvereins Turnverein Hassee-Winterbek e. V. von 1904 (THW Kiel), Herrn Uwe Schwenker, wurde durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.11.2012, Az. 5 StR 328/12, teilweise aufgehoben. Der Manager wurde verdächtigt, die Schiedsrichter des Rückspiels der Champions-League-Finales 2007 zwischen seinem Verein und der Spielgemeinschaft Flensburg-Handewitt Handball-Bundesliga GmbH & Co. KG (SG Flensburg-Handewitt) bestochen zu haben. Der THW Kiel gewann das Rückspiel 29:27 gegen Flensburg, nachdem das Hinspiel 28:28 unentschieden ausgegangen war. Das Landgericht Kiel hatte Schwenker und den mitangeklagten, damaligen Trainer von Kiel, Zvonimir „Noka“ Serdarušić, mit Urteil vom 26.01.2012, Az. 5 KLs 1/10, vollumfänglich freigesprochen. Hierauf bezieht sich das Urteil des Bundesgerichtshofs aber gar nicht, weil die Staatsanwaltschaft Kiel die Revision insoweit bereits zurückgenommen hatte. Damit steht die Unschuld von Zvonimir Serdarušić rechtskräftig fest. Manager, Uwe Schwenker, wurde rechtskräftig im Hinblick auf den Vorwurf der Schiedsrichterbestechung freigesprochen. Der Vorwurf der Manipulation des Finales der Champions-League ist damit als ausgeräumt anzusehen. Die Leistung der Schiedsrichter gab damals auch eigentlich keinen Anlass, eine Verschiebung des Spiels zu vermuten.

Allerdings wurde Kiels damaligem Manager im ursprünglichen Verfahren neben der Schiedsrichterbestechung noch Untreue und Betrug in Bezug auf ein Darlehen in Höhe von 60.000 € vorgeworfen, das er Herrn Serdarušić aus Vereinsgeldern gewährt haben soll. Die rechtlichen Prüfungen des Landgerichts im Hinblick auf diesen Strafvorwurf wurden vom Bundesgerichtshof als nicht ausreichend angesehen, nur in diesem Umfang muss der Fall erneut verhandelt werden und wurde an das Landgericht Kiel zurückverwiesen.

Fundstellen: Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.11.2012, Az. 5 StR 328/12, Pressemitteilung Nr. 199/2012; Landgericht Kiel, Urteil vom 26.01.2012, Az. 5 KLs 1/10; Allgemeine Informationen zum Revisionsrecht

Zum Seitenanfang