Eine Bewerberin wurde von der Berliner Polizei mit der Begründung abgelehnt, dass ihr aufgrund ihrer Brustimplantate die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst fehle. Zu Unrecht entschied das Verwaltungsgericht Berlin nun mit Urteil vom 22.01.2014, Az. VG 7 K 117.13. Denn typische Polizeieinsätze und das Tragen der Schutzkleidung stellen keine Gesundheitsgefährdung für eine Polizistin mit Brustimplantaten dar, die eine Frühpensionierung oder lange Erkrankungszeiten überwiegend wahrscheinlich mache.
Fundstellen: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.01.2014, Az. VG 7 K 117.13, Pressemitteilung Nr. 16/2014