Der Bundesrat hat der Erhöhung der Regelleistung nach dem SGB II (Hartz IV) um 8,00 € zugestimmt. Alleinstehende erhalten ab Januar 2013 eine Regelleistung in Höhe von 382,00 €, daneben muss das Jobcenter die Kosten der Unterkunft (bspw. die Miete) übernehmen. Für in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Partner steigt der Regelsatz ebenfalls um 8,00 € auf jeweils 345,00 €.
Fundstellen: Bundesrat, Beschluss vom 12.10.2012, Drucksache 553/12; Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Verordnung vom 20.09.2012, Drucksache 553/12, Pressemitteilung Nr. 147/2012; Allgemeine Informationen zum Sozialrecht